Talente kennen Talente

Empfehle Talente für die MAXIM Gruppe und sichere dir deine Prämie!

So funktioniert’s:

1. Empfehle uns Personen aus deinem Netzwerk, die gut zu MAXIM passen.
2. Die Person bewirbt sich nach deiner Empfehlung und wird Teil der MAXIM Gruppe.
3. Erhalte eine Prämie von bis zu 2.000€ brutto.*
*Bitte die unten folgenden Hinweise beachten.

Hinweise:

Erhalte 1.000€ brutto nach erfolgreicher Probezeit und 1.000€ brutto bei einem Jahr Betriebszugehörigkeit. Der Anspruch auf Auszahlung ist an ein bestehendes und ungekündigtes Arbeitsverhältnis der angeworbenen Person bei MAXIM gebunden. Auszahlung im Folgemonat des erreichten Zielzeitraumes.

Vom Programm ausgeschlossen sind Mitglieder der Geschäftsleitung, Mitarbeitende mit direkter Berichtslinie an die Geschäftsleitung, Mitarbeitende der Personalabteilung sowie Mitglieder des Betriebsrats.

Die Empfehlung muss vor Eingang der Bewerbung bei der Personalabteilung erfolgen. Pro geworbener Person kann nur die zuerst eingegangene Empfehlung berücksichtigt werden.

Keine Prämie wird gezahlt, wenn die geworbene Person bereits früher Teil der MAXIM Gruppe war oder sich bereits vor der Empfehlung bei einem Unternehmen der MAXIM Gruppe beworben hat.

In der Bewerbung muss der empfehlende Mitarbeiter/ die empfehlende Mitarbeiterin genannt werden und bei dem Hochladen der Bewerbungsunterlagen als „Mitarbeiterempfehlung“ kenntlich gemacht werden (bspw. durch ausdrückliche Nennung im Motivations-/Anschreiben).

Die reine Empfehlung an sich stellt keine Einstellungsgarantie dar. Aufgrund von datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird der empfehlende Mitarbeiter/ die empfehlende Mitarbeiterin auch erst bei Vertragsabschluss offiziell seitens des Arbeitgebers informiert.

Sobald die Vertragsunterzeichnung mit der angeworbenen Person finalisiert wurde, ist seitens des empfehlenden Mitarbeiters/ der empfehlenden Mitarbeiterin, der Antrag zur Empfehlung und Gewährung der Prämie (in der Personalabteilung erhältlich) auszufüllen und in der Personalabteilung einzureichen.

Empfehlungen, die für einen/einer bereits beschäftigten Leiharbeitnehmer/in und zu dessen/deren Übernahme ausgesprochen werden, sind von der Prämienregelung ausgeschlossen. Dies gilt für alle Empfehlungen, die eine Leiharbeitskraft betreffen, sei es bereits im Einsatz oder die Vermittlung an den Dienstleister mit entsprechend nachgelagertem Einsatz am Standort.

Solltest du Fragen haben, melde dich gerne in deiner Personalabteilung oder sende ihnen eine E-Mail.

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